Ja, das stimmt. Unser Haus, da wo es gebaut wird und daß der First in NS und nicht WO verläuft, das hat BGM und Grundriss überhaupt nicht gepaßt. Hatten wir noch nie, kennen wir net, wollen wir net. Gepaart mit einer geradezu unglaublichen Unfähigkeit, Pläne zu lesen, hat uns diese Konstellation letztendlich zwei Jahre gekostet und endete mit einer klaren Stellungnahme des LRA, daß der Bau so zu genehmigen ist.
Dieser Brief vom LRA ist letztendlich eine in Worte gefaßte Watschn an BGM und Grundriss; wir haben ihn mit großem Genuß und Freude gelesen
Mein Rat: ich würde immer noch versuchen, die Gemeinde mit ins Boot zu holen, weil es einfach besser ist, wenn man mit denen ein Agreement erreicht. Ist das nicht möglich, immer mit der übergeordneten Baubehörde abklären, was geht und was nicht und dann ggf. auch gegen den Gemeindebeschluß angehen. Wenn man die gängigen Bauvorschriften beherzigt, hat man gute Karten.
Im Gemeinderat wird i.d.R. nach dem Willen des BGMs entschieden. Haben wir live mit bekommen: hier liegt ein Bauantrag vor, der so nicht genehmigt werden kann! (oTon BGM)
Was nicht gestimmt hat, aber nachdem der Herr BGM schon mal vorgegeben hat, wie zu entscheiden ist, hat der brave Grundriss das willige Stimmvieh gegeben.
Wir haben uns letztendlich einen fähigen Architekten gesucht, von dem wir wußten, der kann gut mit dem LRA. Hat sich bewahrheitet. Wir haben sogar eine Abstandsflächenüberschneidung genehmigt bekommen und konnten so das Haus etwas zurück setzen. Begründung war, daß alle betroffenen Parteien davon profitieren, insbesondere die Nachbarn, denen wir so deutlich weniger Abendsonne "klauen".
Nächste Instanz wäre bei uns das Verwaltungsgericht gewesen; nachdem der Grundriss den vom LRA bereits genehmigten Antrag nochmals abgelehnt hat (dafür wurde extra sogar eine ao Grundriss-Sitzung einberufen!), hat das LRA den oben erwähnten "Watschn-Brief" verfaßt und als übergeordnete Baubehörde den Bauantrag genehmigt. Jetzt hätte der Grundriss nur noch eine Klage beim Verwaltungsgericht anstreben können. Macht der i.d.R. nicht, weil das VGr meist den Vorgaben der übergeordneten Baubehörde folgt.
Also mein Rat: dickes Fell zulegen und wehren!