Haus-Bilder Austausch - Zeigt her eure Hausbilder!

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Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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ruppsn

Im Bebauungsplan steht Dacheindeckung rot oder hellgrau. Auffassung des Bürgermeisters - Rot geht von hellrot bis Kastanie, hellgrau geht bis hellgrau.
Jaja, die lieben BGMs und GRs. Ich würde mal prüfen, ob Dein lieber Herr BGM einen planerischen Zweck mit der Vorgabe verfolgt, und damit meine ich nicht die Durchsetzung seines persönlichen Geschmacks
Tut er das nicht, dürfte der Passus im Bebauungsplan unwirksam sein.
Haben wir hier in der Gemeinde auch. Bauherr wollte anthrazit, Bebauungsplan und Grundriss meinten es müsse rot sein. Hat den Bauherren null interessiert und anthrazit eingedeckt. Hat der Grundriss gesehen, wutentbrannt das LRA eingeschaltet und gebeten eine Beseitigungsanordnung zu stellen. Das LRA dann „Nö, Du lieber Grundriss, ausser eurem persönlichen Geschmack verfolgt ihr mit der Vorgabe kein planerisches Ziel. Das steht im Widerspruch zur Baufreiheit. Wir machen mal gar nüscht ubd empfehlen das nachträglich zu genehmigen oder zu dulden“. Fand der Grundriss nicht gut, hat in der nächsten Sitzung beschlossen den Antrag des Gemeindebauamts (!) eine nachträgliche Genehmigung zu erteilen oder es zu dulden mit 11:2 Stimmen abgelehnt. Das war vor fünf Jahren, passiert ist nichts. Mittlerweile rät der Bauamtsleiter bei Anfragen von Bauherren inoffiziell einfach in anthrazit einzudecken, wenn der Wunsch besteht. Handhabe habe der Grundriss null. Er müsse klagen, was kaum Aussicht auf Erfolg hätte, da das LRA als genehmigende Behörde ja schon Stellung pro Bauherr bezogen hat. Man muss sich nicht jeden willkürlichen Scheice gefallen lassen. Und Willkür scheint mir auf dem (bayerisch, fränkischen) Land eine weitverbreitete Unsitte zu sein...
 
Climbee

Climbee

Ja, das stimmt. Unser Haus, da wo es gebaut wird und daß der First in NS und nicht WO verläuft, das hat BGM und Grundriss überhaupt nicht gepaßt. Hatten wir noch nie, kennen wir net, wollen wir net. Gepaart mit einer geradezu unglaublichen Unfähigkeit, Pläne zu lesen, hat uns diese Konstellation letztendlich zwei Jahre gekostet und endete mit einer klaren Stellungnahme des LRA, daß der Bau so zu genehmigen ist.
Dieser Brief vom LRA ist letztendlich eine in Worte gefaßte Watschn an BGM und Grundriss; wir haben ihn mit großem Genuß und Freude gelesen

Mein Rat: ich würde immer noch versuchen, die Gemeinde mit ins Boot zu holen, weil es einfach besser ist, wenn man mit denen ein Agreement erreicht. Ist das nicht möglich, immer mit der übergeordneten Baubehörde abklären, was geht und was nicht und dann ggf. auch gegen den Gemeindebeschluß angehen. Wenn man die gängigen Bauvorschriften beherzigt, hat man gute Karten.

Im Gemeinderat wird i.d.R. nach dem Willen des BGMs entschieden. Haben wir live mit bekommen: hier liegt ein Bauantrag vor, der so nicht genehmigt werden kann! (oTon BGM)
Was nicht gestimmt hat, aber nachdem der Herr BGM schon mal vorgegeben hat, wie zu entscheiden ist, hat der brave Grundriss das willige Stimmvieh gegeben.

Wir haben uns letztendlich einen fähigen Architekten gesucht, von dem wir wußten, der kann gut mit dem LRA. Hat sich bewahrheitet. Wir haben sogar eine Abstandsflächenüberschneidung genehmigt bekommen und konnten so das Haus etwas zurück setzen. Begründung war, daß alle betroffenen Parteien davon profitieren, insbesondere die Nachbarn, denen wir so deutlich weniger Abendsonne "klauen".

Nächste Instanz wäre bei uns das Verwaltungsgericht gewesen; nachdem der Grundriss den vom LRA bereits genehmigten Antrag nochmals abgelehnt hat (dafür wurde extra sogar eine ao Grundriss-Sitzung einberufen!), hat das LRA den oben erwähnten "Watschn-Brief" verfaßt und als übergeordnete Baubehörde den Bauantrag genehmigt. Jetzt hätte der Grundriss nur noch eine Klage beim Verwaltungsgericht anstreben können. Macht der i.d.R. nicht, weil das VGr meist den Vorgaben der übergeordneten Baubehörde folgt.

Also mein Rat: dickes Fell zulegen und wehren!
 
dome27

dome27

Etwas mehr Respekt vor meiner ehemaligen Branche, bitte
Warum endet denn der Dachstuhl weit vor den Außenkanten der Giebelwände ?
Wie Müllerin bereits schrieb, war es keinesfalls despektierlich gemeint. Bei uns wird dieser Begriff einfach umgangssprachlich genutzt. Ich bitte um Verzeihung, sollte es falsch rübergekommen sein .

Die Außenkanten wurden absichtlich noch offen gelassen um etwaige Materialbewegungen besser durchführen zu können. Es stehen teilweise noch Paletten mit Ziegel oder Baumaschinen im OG.

Kommende Woche, nachdem alle anderen Kleinigkeiten abgeschlossen sind, wird dann der Dachstuhl komplett fertig gestellt.
 
Climbee

Climbee

Bei uns auf dem Bau ist die Woche zwar einiges passiert, aber man sieht es halt nicht.

Kanalarbeiten (Kanal vom Altbestand mußte verlegt werden, weil der sonst unter unserem Haus laufen würde, unser Kanal mußte gemacht werden):
haus-bilderthread-zeigt-her-eure-hausbilder-281585-1.jpg


Dämmung für die Bodenplatte wurde geliefert:
haus-bilderthread-zeigt-her-eure-hausbilder-281585-2.jpg


Drainage gelegt:
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und wir haben jetzt auch den Hausanschluss (der schwarze Nippel, der aus dem Erdreich steht) und alles andere wurde wieder zugeschüttet:
haus-bilderthread-zeigt-her-eure-hausbilder-281585-4.jpg



Als nächstes werden die Leitungen für die Erdwärme mit Erdreichaktivierung gelegt (kommen bei uns unter die Bodenplatte) und dann kommt die Bodenplatte.

Lieferung der Teile für den Holzkeller ist am 21.9. geplant; 22.9. sollte selbiger dann stehen (da arbeiten sie dann auch den Sa Vormittag).
 
Zuletzt aktualisiert 14.11.2024
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