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Alessandro

Ich glaube aber, das gilt nicht "ein Leben lang" sondern exakt 70 Jahre - wie auch z.B. für Kompositionen.
es gilt 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Danach geht das Recht automatisch an die Erben über!
Geistiges Eigentum wird also nie zum Eigentum der Allgemenheit, wesegen Erben von großen Kompositionen noch immer Geld daran verdienen.
 
11ant

11ant

es gilt 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Danach geht das Recht automatisch an die Erben über!
Geistiges Eigentum wird also nie zum Eigentum der Allgemenheit, wesegen Erben von großen Kompositionen noch immer Geld daran verdienen.
Ich bin zwar kein Jurist, denke aber, daß Du das falsch wiedergegeben hast: Urheberrecht ist befristet und geht wenn der Inhaber vor Ablauf der Schutzfrist ablebt auf seine Erben über. Einem Dirigenten wird zugestanden, einen schöpferischen Einfluß auf seine Konzerte gehabt zu haben; deshalb liegen auf den Karajan-Konzerten noch Rechte - die Mozartmelodien selbst darf aber jeder Handyhersteller verklingeltonen, ohne dafür Lizenzen einzuholen.
 
Schimi1791

Schimi1791

In meiner Kindheit hieß das noch Baumhaus und war auch der Sitz des Detektivbüros, also quasi der streng geheim inoffiziellen Ortsgruppe der "drei Fragezeichen" (bzw. manchmal auch "Clever & Smart"). 007 mit Stützrädern *LOL*
Dafür ist meine Frau im Alter etwas zu weit fortgeschritten (für ein Baumhaus könnte ich sie sicher noch begeistern, sofern dort eine Fleecedecke liegt) :)
Deswegen der "Ladies Room" für die große Lady (Yogamatte etc.) und die kleine Lady (Schminktisch, Chillecke etc.) ...
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Alessandro

Ich bin zwar kein Jurist, denke aber, daß Du das falsch wiedergegeben hast: Urheberrecht ist befristet und geht wenn der Inhaber vor Ablauf der Schutzfrist ablebt auf seine Erben über. Einem Dirigenten wird zugestanden, einen schöpferischen Einfluß auf seine Konzerte gehabt zu haben; deshalb liegen auf den Karajan-Konzerten noch Rechte - die Mozartmelodien selbst darf aber jeder Handyhersteller verklingeltonen, ohne dafür Lizenzen einzuholen.
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11ant

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Ich bin zwar kein Jurist, denke aber, daß Du das falsch wiedergegeben hast:
Wie im Bild, das Du eingefügt hast, steht: "70 Jahre nach Tod des Urhebers. Nach Tod geht Recht auf Erben über". Logisch, daß man Rechte nach seinem Tod nicht mehr selber geltend machen kann; und sie enden eben 70 Jahre nach dem Tod (die Werke Mozarts sind somit seit 1861 gemeinfrei, und Nokia wurde erst 1865 gegründet *LOL*).
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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