Waren damals auch die Notüberläufe schon verpflichtend? Denn die sind dafür da, das Wasser abzuleiten wenn das Fallrohr verstopft wäre. Kommt jemals ein Rinnsal aus einem Notüberlauf (in der Nähe von jedem Fallrohr), dann müssen alle Alarmglocken schrillen.
Allerdings sind solche, rein ästhetisch motivierten Ausführungen auch immer mit Wartung verbunden. Das gilt für viele Extras wie z.B. auch elektrische Rückstauklappe oder passive Wohnraumlüftung. Nur mal so zur Info: Ein Freund ist Installateur. Er hat ganz viele Wohnraumlüftungen schon verbaut, aber nahezu keine Wartungsverträge. Die Frage ist jetzt, ob eine Rückstauklappe, ein innenliegendes Fallrohr versagt oder eine Wohnraumlüftung verschmutzt weil es ein Mangel in der Konstruktion ist oder weil der Eigentümer nicht in die obligatorische Wartung investiert?
Ich würde innenliegende Fallrohre nicht bei einem Schwedenhaus oder klassischen Einfamilienhaus nehmen, bei einem Bauhaus ist das reine Ästhetik. Nur muss man dann auch die Folgekosten tragen. Aber bei jährlichen Kontrollen sollte da nichts anbrennen, ähnlich wie bei vielen anderen Dingen des Lebens (Inspektion beim Auto, Vorsorge beim Arzt usw.).