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apokolok
Das ist, zum Glück, ausgemachter Quatsch.guckguck hat recht - wenn ihr irgendwann mal ein Feuer haben solltet und der Sachverständige stellt fest, daß dieser Schutz nicht lag, dann zahlen die euch keinen Pfenning, auch wenn das Feuer einen völlig anderen Grund haben sollte. Also zumindest daran denken vor dem Besuch des Sachverständigen die Glasplatte dann vor den Ofen zu legen.
Wenn das Feuer nachweislich durch die fehlende Glasplatte entstanden wäre, könnte es Regressansprüche der Versicherung geben.
Ist das aber nicht der Fall, spielt es natürlich auch keine Rolle. Denk die Konstellation mal zu Ende. Da würde sich die Versicherung immer irgendwas suchen können, was nicht gepasst hat. Es muss schon auch ursächlich sein.