Liegt die Kreisstraße innerhalb der Ortschaft oder außerorts? Wenn letzteres, dürfte sich das Straßenbauamt ziemlich querstellen und hätte das Recht mMn auch auf seiner Seite. (Ich geh davon aus, dass die Baugenehmigung das Sondernutzutzungsrecht an der Straße nicht umfassen kann, würde aber evtl. noch mal im Bauamt dazu nachfragen)