Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Tarnari

Tarnari

Das ist genau die Frage, die @Musketier und ich diskutieren. Ob er das darf oder nicht. Und das wiederum hat nichts mit Steuerrecht zu tun, sondern mit Zivilrecht. Deshalb die Vermutung mit den vielen Prozessen, die da kommen könnten.
Ganz ernst gemeinte Frage, da ich kein (im Ansatz nicht) Experte bin.
Auf welcher Grundlage sollte er das können? Er bietet eine Leistung an. Die stellt er für einen Betrag X in Rechnung. dieser Betrag ist netto, da muss er die USt darauf schlagen. Ob das nun 16 oder 19 sind, ist für ihn vollkommen irrelevant. Er muss unterm Strich die gleiche Summe ans FA abführen.
 
S

saralina87

Meiner Verwaltungsrechtler Meinung nach müsste ein Unternehmen, dass die "gesparte" Umsatzsteuer nicht weiter gibt, aber eine mögliche Erhöhung vom Kunden zahlen lässt, einen auf Deckel wegen Verstoß gegen § 307 Baugesetzbuch bekommen. Aber steuerrechtlich bin ich dabei nicht fit genug.
Baugesetzbuch = Zivil- bzw. Privatrecht.
Hat mit Steuerrecht (in diesem Fall) nichts am Hut.

Ganz ernst gemeinte Frage, da ich kein (im Ansatz nicht) Experte bin.
Auf welcher Grundlage sollte er das können? Er bietet eine Leistung an. Die stellt er für einen Betrag X in Rechnung. dieser Betrag ist netto, da muss er die USt darauf schlagen. Ob das nun 16 oder 19 sind, ist für ihn vollkommen irrelevant. Er muss unterm Strich die gleiche Summe ans FA abführen.
So sehe ich persönlich das auch - für mich darf die Senkung der USt nicht zu Lasten des Endverbrauchers gehen (bzw. zu Gewinn des Unternehmens). Das habe ich oben auch schon so geschrieben und ausgeführt.

Aber: Musketiers Argumentation beruht ja darauf dass die angebotene Leistung sich immer auf Bruttopreise bezieht - sollte das zivilrechtlich der Fall sein dann wäre es legitim die USt nicht auf den Nettopreis zu rechnen sondern die USt aus dem Bruttopreis rauszurechnen.

Wie gesagt, ich würde, wäre ich Unternehmer, offen kommunizieren. Würde meine Bruttopreise nicht ändern (weil es eben ein u.U. ein wahnsinniger Aufwand ist) und dafür x% Rabatt auf alles gewähren. Damit dürfte der Kunde zufrieden sein und es bleibt gewinnneutral im Unternehmen. Das scheint mir der einfachste Weg zu sein.
 
Musketier

Musketier

Lest mal:
Preisangabenverordnung (Preisangabenverordnung)
§ 1 Grundvorschriften


(1) Wer Verbrauchern gemäß § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Gesamtpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
 
S

saralina87

Ja, soweit bin ich bei dir - die Frage ist ja aber ob man bei bereits geschlossenen Verträgen, die eindeutig Nettopreis zzgl. USt ausweisen, einfach einseitig den Nettopreis erhöhen darf um schlussendlich auf dieselbe Bruttosumme zu kommen.
Das sehe ich von deinem Zitat nicht gedeckt.
 
Musketier

Musketier

Ich glaube, wir werden das Problem auch nicht lösen können. Ich bin kein Jurist.

Die Frage ist auch, ob die Regierung das durchsetzen kann, was sie damit bezwecken.
Beim Gastrogewerbe senkt die Regierung die UST, um den Gastronomen zu helfen. Für die anderen senkt sie, damit die Bevölkerung mehr hat? Muß der Gastronom dann die Preise um 2% (Differenz von 7% auf 5%) senken, darf aber die Differenz von 19% auf 7% behalten?

oder lieber andersrum?

Die Wirtschaft soll eigentlich angekurbelt werden, aber der Häuslebauer bekommt die 3% zurück und macht seine Sondertilgung? Und schwups ist die Kohle aus dem Kreislauf.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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