Nimm eine vergleichbare Miete und einen spürbaren Aufschlag. 50-100%, damit es weh tut. Nenne es dann nicht Strafzahlung, sondern Nutzungsentschädigung (auch nicht Miete, denn sonst begibst Du Dich im Zweifel in Richtung Mietvertrag, was mietrechtliche Folgen haben könnte).
Und: Lass Dich dazu...