Allgemeiner Tenor ist, dass der Energieversorger einen nicht in der Ersatzversorgung festhalten kann sondern auf Wunsch in die Grundversorgung übernehmen muss. Von den Verbraucherzentralen:
Sie können aus der Ersatzversorgung aber auch jederzeit durch Erklärung Ihres ausdrücklichen Willens in die Grundversorgung wechseln. Das heißt: Sie müssen Ihren Grundversorger kontaktieren und ihm dies mitteilen. Dies sollten Sie am besten schriftlich tun. Sind Sie zu Unrecht in die Ersatzversorgung genommen worden und möchten stattdessen in die möglicherweise deutlich günstigere Grundversorgung, können Sie unseren interaktiven Musterbrief kostenfrei für einen Widerspruch nutzen.