G
Gelbwoschdd
Also mein Großvater hatte 1966 auf ein Erbpachtgrundstück der Kirche gebaut mit 99 Jahren Laufzeit, weil er sich es damals auch gar nicht anders hätte leisten können. Vor einigen Jahren (weiß nicht mehr genau wann) hat er dann das Grundstück gekauft.
Ich will damit nur sagen, dass die Erbpacht nichts endgültiges sein muss und man eventuell später doch mal die Möglichkeit bekommen könnte das Grundstück zu erwerben. So konnte er es dann doch als familieneigenes Gesamtpaket weitervererben.
Ich will damit nur sagen, dass die Erbpacht nichts endgültiges sein muss und man eventuell später doch mal die Möglichkeit bekommen könnte das Grundstück zu erwerben. So konnte er es dann doch als familieneigenes Gesamtpaket weitervererben.