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motorradsilke
Ich denke nicht, dass das falsch ist, weil die neue Eigentümerin ja im Grundbuch steht und das FA auch daher die Info bekommen würde.Was ja streng genommen eigtl. auch nicht datenschutzkonform wäre, oder? Also eigtl. müsste man sich vom Käufer unterschreiben lassen, dass man seine Daten an alle Behörden weitergeben darf, die das verlangen.
Datenschutz ist ja wichtig, aber ich glaube der Ottonormalverbraucher ist regelmäßig davon überfordert, bzw. verstößt einfach unbewusst dagegen.