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Pinkiponk
Da haben wir mit unserem alten Vertrag vielleicht noch Glück gehabt. Hoffen wir auf faire Lösungen für alle Bauherren und Bauunternehmen. Wobei ich auch immer davon ausging, dass die jährlichen Preiserhöhungen von ca. 5%-6% für ein Haus u.a. für ggf. steigende Materialkosten gedacht sind. Vielleicht waren die aber auch in der Hauptsache für gestiegene Personal- und Energiekosten.In neueren Verträgen steht jetzt meist eine Klausel, dass Materialpreissteigerungen über x % Preisanpassungen zur Folge haben. Mir ist ebenfalls bekannt, dass Baufirmen von Holzhäusern Ihren Kunden 25.000 € zahlen, wenn diese vom Vertrag zurücktreten.
Bei einer Preissteigerung von 100.000 € kann der AN m.E. nicht auf Vertragseinhaltung pochen und auch keine Rücktrittsgebühr fordern, schließlich liegt die Ursache nicht beim AG. Meine Grenze, um von seitens des AN auf Vertragseinhaltung pochen zu können, wäre hier eine Erhöhung um 10 %, wie sie allgemein bei Handwerkerrechnungen möglich ist.
Schade, dass sich hier niemand als Bauunternehmer/Hausverkäufer outen kann/will/darf und ein wenig Licht ins Dunkel bringt. ;-)