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Pinkiponk
Mein Mann und ich haben da vermutlich einen Fehler im Vertrag gemacht bzw. aus Zeitnot nicht bedacht: Eine Bemusterung hatten wir ja noch nicht, somit auch keinen Werkplan. Der Festpreis wurde nur für 18 Monate festgelegt, danach erhöht sich der Gesamtpreis um 0,4% pro Monat, jedoch maximal für 6 Monate. Danach gilt die zum Zeitpunkt der Abnahme gültige Preisliste. :-( Nun ja, schlimmstenfalls müssen wir halt die 5% bezahlen, um aus dem Vertrag wieder rauszukommen, denn der Preis zum Abnahmezeitpunkt im nächsten (schlimmstenfalls übernächsten Jahr) dürfte utopisch sein. Auf unsere Kappe müssen wir nehmen, dass die Erteilung der Baugenehmigung länger als erwartet gedauert hat; die andere Seite ist dafür verantwortlich, dass es Monate bis zu einem Bemusterungstgermin dauert und es nicht möglich war, vor der Erteilung der Baugenehmigung einen Bemusterungstermin zu erhalten.Ich denke, dass es da nur wenige Verträge gibt, die eine solche Klausel beinhalten. Möglicherweise kann man sich durch eine geplatzte Finanzierung bei der höheren Summe herausmogeln oder auf die Kulanz des Verkäufers/ Unternehmens hoffen. Grundsätzlich erwarten aber beide Vertragspartner Sicherheit - der Bauherr bei einer Festpreisbindung und der Erbauer durch die Unterschrift des Kunden.