Y
ypg
Es ist nun mal so, dass die Gelder durch Corona nicht mehr so da sind.
Wenn Du nur die Hälfte tatigst bzw zB keine 50% eigenverantwortliche Arbeit machst, aber danach bezahlt wirst, dann kann der Arbeitsplatz herunter gesetzt werden. Was mit dem "Recht auf Bestand" ist, das gilt zu überprüfen, auch durch Gewerkschaften etc.
Ich wollte es nur mal erwähnen, im Gleichzug, wenn hier von Lohnerhöhungen und dergleichen geplaudert wird.
Die Gesamtwirtschaft betrachtet ist dem eben nicht so.
Es ist natürlich erlaubt, eines jeden den Arbeitsplatz hinsichtlich der Arbeitsplatzbeschreibung zu überprüfen.Ist das erlaubt? Hoffentlich gibt es dazu gegenteilige Gerichtsurteile.
Wenn Du nur die Hälfte tatigst bzw zB keine 50% eigenverantwortliche Arbeit machst, aber danach bezahlt wirst, dann kann der Arbeitsplatz herunter gesetzt werden. Was mit dem "Recht auf Bestand" ist, das gilt zu überprüfen, auch durch Gewerkschaften etc.
Ich wollte es nur mal erwähnen, im Gleichzug, wenn hier von Lohnerhöhungen und dergleichen geplaudert wird.
Die Gesamtwirtschaft betrachtet ist dem eben nicht so.