F
Fuchur
Ja, ein erstinstanzliches Gericht äußert für eine Herleitung der Entscheidungsrelevanz von Klägervorbringen seine eigene Meinung zu Umständen, die mit dem zu entscheidenen Fall nichts zu tun haben. Nicht relevant, keinerlei Bindungswirkung. Interessanter Ansatz, wird aber offensichtlich bundenweit von allen Finanzbehörden ignoriert, sonst gäbe es längst dutzenweise Klageverfahren, in denen wirklich mal ein solcher Fall entschieden wird.