Photovoltaik und Speicher sind strikt zu trennen und de facto als einzelne Wirtschaftsgüter zu sehen. Photovoltaik ist unternehmerisch, Speicher ist nichtunternehmerisch, außer ich verkaufe mindestens 10% des Speicherstroms. Das Video ist übrigens vom Steuerberater Mücke: „keine Vorsteuer für Batteriespeicher". Und ein Steuerberater ist ja eher kreativ unterwegs…allerdings nicht so kreativ wie die Solarteure.
Stimmt so pauschal einfach nicht.
Bitte nenne die FG Urteile.
Dann kann man sehen, um welchen Sachverhalt es konkret geht.
Da ich mir keine Videos von Steuerberater auf Youtube zu Gemüte führe, das sind m. E. Nämlich nicht gerade die Koryphäen ihres Fachs, kann ich nicht behaupten, dass er alles falsch gesagt hat, aber ich kann mit Sicherheit sagen, dass die Aussage in ihrer Pauschalität einfach falsch ist.
Im Detail:
Der Photovoltaik Speicher ist nicht immer zwingend ein selbständiges Wirtschaftsgut.
Nur wenn er eins ist, kommt es auf die konkrete Verwendung ab mit der 10%igen unternehmerischen Mindestnutzung.
Wenn du ihn aber direkt zusammen mit der Photovoltaik Anlage anschaffst spricht der erste Anschein oft schon für ein einheitliches Zuordnungsobjekt.
Wenn man es aber 100% richtig machen will kann man den Photovoltaik Speicher vor dem Wechselrichter installieren lassen, so dass er immer ein einheitliches Zuordnungsobjekt mit der Photovoltaik Anlage darstellt.
Kann aber auch jeder bei den zuständigen Behörden nachlesen.
In Bayern z. B. in der Hilfestellung für Photovoltaik Anlage vom Bayerischen Landesamt für Steuern.