Baukosten gehen aktuell durch die Decke

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M

Matze8474

Aus welchem Grund sollte sich die Situation im Frühjahr entspannen?
Weil es nach und nach zu einer Umschichtung der Energiesituation kommt und neue Beschaffungswege erschlossen werden. Natürlich sind dies derzeit alles nur Planspiele.

Aber schau dir bspw einmal die veränderten Werte der Energiebeschaffung aus Russland an heute im Vergleich zum Januar. Zudem haben wir hier im Land schon wesentlich mehr Potential zur Erzeugung im Bereich EE, wird aber häufig noch aus gesetzlichen/politischen Themen nicht voll ausgenutzt. Dieses soll wohl nun angegangen werden. Ein gutes Beispiel sind die Wasserpumpkraftwerke. Diese werden derzeit nahezu nicht genutzt, da derzeit doppelt Abgaben bezahlt werden müssen, dabei wären sie eine super Speichermöglichkeit für die überschüssige Energie in den Randzeiten aus Photovoltaik und Wind. Da es derzeit aber nicht genutzt wird, werden die Anlagen lieber abgestellt oder nach Österreich/Schweiz exportiert wo genau dies erfolgt mit deren Wasserpumpkraftwerken.
es fehlt häufig am politischen Willen, welcher aber nun Schritt für Schritt kommt.
 
B

Buschreiter

Du scheinst dich aber leider auch nicht besser mit der Thematik auszukennen.

Wenn der Photovoltaik Speicher zusammen mit der Photovoltaik Anlage, und nicht separat später, gekauft wird, geht die Finanzverwaltung von einem einheitlichen Objekt aus und so lange du nicht von der neuen Vereinfachungsregel Gebrauch machst, kannst du den vollen Vorsteuerabzug für die Anlage inklusive Speicher geltend machen.

Natürlich musst du dann für wenigstens fünf Jahre mit der Umsatzsteuer leben.
Leider nein, es gibt Finanzgerichtsurteile zu genau dieser Thematik und ein sehr lehrreiches Video eines Steuerberaters genau zu diesem Thema. Photovoltaik und Speicher sind strikt zu trennen und de facto als einzelne Wirtschaftsgüter zu sehen. Photovoltaik ist unternehmerisch, Speicher ist nichtunternehmerisch, außer ich verkaufe mindestens 10% des Speicherstroms. Das Video ist übrigens vom Steuerberater Mücke: „keine Vorsteuer für Batteriespeicher". Und ein Steuerberater ist ja eher kreativ unterwegs…allerdings nicht so kreativ wie die Solarteure.
 
G

guckuck2

Es gibt massenhaft Beispiele wo der Vorsteuerabzug auf den Speicher geklappt hat, wenn er mit der Photovoltaik zusammen erworben wurde. Aber gut, vielleicht ist das FA ja auch lernfähig.
Da man Strom aus privaten Speichern nicht einspeisen darf (sowas Dummes), dient der stets nur dem Eigenverbrauch und hat daher nix mit der selbstständigen Tätigkeit zu tun.
 
I

Isokrates

Photovoltaik und Speicher sind strikt zu trennen und de facto als einzelne Wirtschaftsgüter zu sehen. Photovoltaik ist unternehmerisch, Speicher ist nichtunternehmerisch, außer ich verkaufe mindestens 10% des Speicherstroms. Das Video ist übrigens vom Steuerberater Mücke: „keine Vorsteuer für Batteriespeicher". Und ein Steuerberater ist ja eher kreativ unterwegs…allerdings nicht so kreativ wie die Solarteure.
Stimmt so pauschal einfach nicht.

Bitte nenne die FG Urteile.
Dann kann man sehen, um welchen Sachverhalt es konkret geht.

Da ich mir keine Videos von Steuerberater auf Youtube zu Gemüte führe, das sind m. E. Nämlich nicht gerade die Koryphäen ihres Fachs, kann ich nicht behaupten, dass er alles falsch gesagt hat, aber ich kann mit Sicherheit sagen, dass die Aussage in ihrer Pauschalität einfach falsch ist.

Im Detail:

Der Photovoltaik Speicher ist nicht immer zwingend ein selbständiges Wirtschaftsgut.
Nur wenn er eins ist, kommt es auf die konkrete Verwendung ab mit der 10%igen unternehmerischen Mindestnutzung.

Wenn du ihn aber direkt zusammen mit der Photovoltaik Anlage anschaffst spricht der erste Anschein oft schon für ein einheitliches Zuordnungsobjekt.

Wenn man es aber 100% richtig machen will kann man den Photovoltaik Speicher vor dem Wechselrichter installieren lassen, so dass er immer ein einheitliches Zuordnungsobjekt mit der Photovoltaik Anlage darstellt.


Kann aber auch jeder bei den zuständigen Behörden nachlesen.

In Bayern z. B. in der Hilfestellung für Photovoltaik Anlage vom Bayerischen Landesamt für Steuern.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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