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Fuchur
Das ist einfach Quatsch. Blöd, wenn man blind einem YT-Video vertraut, in dem das herangezogene Urteil noch nichtmal exakt zitiert wird.Leider nein, es gibt Finanzgerichtsurteile zu genau dieser Thematik und ein sehr lehrreiches Video eines Steuerberaters genau zu diesem Thema. Photovoltaik und Speicher sind strikt zu trennen und de facto als einzelne Wirtschaftsgüter zu sehen. Photovoltaik ist unternehmerisch, Speicher ist nichtunternehmerisch, außer ich verkaufe mindestens 10% des Speicherstroms. Das Video ist übrigens vom Steuerberater Mücke: „keine Vorsteuer für Batteriespeicher". Und ein Steuerberater ist ja eher kreativ unterwegs…allerdings nicht so kreativ wie die Solarteure.
Hättest du dir das Urteil mal selbst durchgelesen, dann wärst du schnell drauf gekommen, dass es einfach reißerisch falsch dargestellt wird. Denn in dem dort strittigen Fall gab es nämlich gar keine gemeinsame Anschaffung von Photovoltaik und Speicher. Es wurden 2 getrennte Kaufverträge im Abstand von 4 Monaten geschlossen. Lediglich die Kläger stellten sich auf den Standpunkt, dass der Grund für die getrennte Anschaffung in Lieferschwierigkeiten des Herstellers lag, man aber eine gemeinschaftliche Anschaffung GEPLANT habe. Aufgrund dieser Planung wollten sie eine Gleichbehandlung erreichen. Und die hat das Gericht - vollkommen zurecht - versagt.