B
Buschreiter
Es geht lediglich um eine Beweislastumkehr für Erhöhungen, mitnichten sind die Erhöhungen zum 1.1.23 ungültig. Prüfen soll das Kartellamt, das bereits grandios bei den Benzinproduzenten gescheitert ist. Ich würde da keine Penny drauf verwetten…Laut Ampel sollen alle Preiserhöhungen 2023 für Strom und Gas verboten werden, Erhöhungsschreiben zum 1.1.23 damit ungültig.
Jetzt ist die Vorlaufzeit unserer Regierung auf unter 4 Wochen geschrumpft :oops: