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Allthewayup
Bei uns ab 23.10. also gleiches Dilemma. Verbieten wird schwierig, ich werde - wie so oft, per Mail meine Bedenken äußern und auf die Verarbeitungshinweise des Herstellers verweisen. Das führte schon mehrmals in der Vergangenheit dazu, dass Termine geschoben wurden, wir aber zum Glück von Schäden verschont blieben (Mauern bei <0 Grad, Betonieren bei -2 Grad, Estrich begehen nach 18 Stunden, etc). Ob es dennoch „machbar“ wäre weil „hat bisher immer geklappt“ will ich einfach nicht herausfinden. Der Nachbar hat bei seiner Fassade das unpassende Wetter für diese Arbeiten nicht moniert und seine Fassade sieht dementsprechend auch aus. Die endgültige Quittung gibt’s dann meist ein paar Jahre später, so der Zufall will, wenn die Gewährleistung dann auch schon rum ist.OT:
Ab 17.10 soll der Außenputz aufgetragen werden... Ich persönlich sehe das kritisch...
Hab ich eine handhabe das dem GU zu verbieten? Es heißt ja unter 5° soll man es nicht und die Trocknungszeit sind ja mind 14 Tage.
Danke
Ich an deiner Stelle würde mich zumindest zu Wort melden und auf die Wettervorhersage verweisen und fragen ob das mit den Verarbeitungsrichtlinien des Putzherstellers vereinbar ist. Natürlich entsprechend freundlich formuliert und nicht Vorwurfsvoll wie ich das jetzt exemplarisch hier gemacht habe.