Bitte bspw. beim Bundesumweltamt informieren, statt Stammtischwissen zu verbreiten.
OK mein letzter Post zu dem Thema, da du anscheinend nicht gewillt bist deine Aussagen zu belegen oder es nicht kannst.
Quelle: Homepage Bundesumweltamt.
Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen in Wohngebieten
,,Für eine Verbrennung zulässig ist nur naturbelassenes Holz (Scheitholz, Holzspäne, -pellets oder -briketts), welches genügend lange abgelagert ist. ,,
und
,,Verbrennen Sie vor allem nur geeignetes Brennmaterial und insbesondere nur trockenes, unbehandeltes Holz. ,,
Die Aussage von
@motorradsilke war schon mal kein Stammtischwissen
,,Das Heizen mit Holz verursacht, auch wenn es sachgerecht vorgenommen wird, deutlich größere luftverschmutzende Emissionen als andere Energieträger wie Heizöl oder Erdgas. Es ist daher nicht auszuschließen, dass es in einigen Wohngebieten zu kurzzeitigen Belastungen mit Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) kommen kann – insbesondere dann, wenn in einem Wohngebiet viele Holzöfen und Kamine gleichzeitig betrieben werden und Inversionswetterlagen auftreten. ,,
Die Rede ist von einigen, kurzzeitg, bei vielen Holzöfen, gleichzeitig und bestimmter Wetterlage. Ich lese da nichts von:
Die Nachbarskinder zu vergiften und dafür zu sorgen, dass im Wohngebiet das Lüften unmöglich gemacht wird ist also okay? Die Rücksichtslosigkeit mancher Menschen ist einfach nur widerlich.
,,Vom UBA in Auftrag gegebene Luftmessungen zeigten, dass Holzfeuerungsabgase einen deutlichen Anteil an der Feinstaubbelastung in Wohngebieten haben können (Baumbach 2013). Diese spezielle zeitliche und räumliche Emission kann nicht für eine gesundheitliche Bewertung erfasst werden, da es zum einen keine nur für diese Quelle spezifischen Messstationen und zum anderen keinen gesundheitlichen kurzfristigen Grenzwert (Ein-Stunden-Wert) für die Bewertung der gesundheitlichen Belastung gibt. ,,
Der Artikel ist zwar von 2022 aber die Messungen von 2013. Seit dem gibt es Verordnungen die neue Brennstätten mit deutlich besser Schadstoffklasse vorschreiben. Auch da lese ich nichts von:
Das Bundesumweltamt rät klar vom Heizen mit Holz ab.
,,Wenn sich Emissionen der Holzfeuerung zu der Grundbelastung in Stadtlagen addieren, oder bei bestimmten kleinräumlichen Besonderheiten (zum Beispiel dem Eintrag von Kaminemissionen in Wohnräume der Nachbarbebauung) können geltende Grenzwerte für den Feinstaub deutlich überschritten werden. ,,
auch hier lese ich ,,nur Stadtlagen,, , ,,bestimmte kleinräumliche Besonderheiten,, und ,,können überschritten werden,,. Also weit von allgemeingültigen Aussagen und Warnungen entfernt.
auch davon
Die Feinstaubbelastung im Innenraum wirkt sich verheerend auf die Gesundheit aus.
kann ich auf der Seite vom Bundesumweltamt nichts finden.
Einzig offene Brennstellen werden kritisiert.
,,Offene Kaminfeuer sind energetisch sehr ineffizient, (...) belasten die Innenraumluft deutlich mit Schadstoffen ,,
Aber da bin ich wieder beim Ausgangspunkt. Du verallgemeinerst und behauptest ohne Belege. Ich werde daher auf dich zu dem Thema nicht weiter eingehen.