Und jetzt stell dir mal, vor du hast einen Grund (Scheidung, beruflicher Umzug, Bauprojekt wird zu teuer und deswegen die Reißleine gezogen...)nach kurzer Zeit verkaufen zu müssen. Das nenne ich dann mal eine satte Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank: 3,92% zu 30 Jahren.....uih uhi uih:eek:
Vorfälligkeitsentschädigungen dürfen nur auf 10 Jahre berechnet werden. Abzüglich Sondertilgungsoptionen, Tilgunssatzerhöhung, Risikoausfall usw.
Und wenn die Hypothekenpfandbriefzinsen in der Zwischenzeit gestiegen sind, kann die Bank das Geld wieder sicher anlegen. Auch das muss gegengerechnet werden. Fällt die Verzinsung in der Zwischenzeit, dann wird's natürlich umso teurer ...
Unter Umständen "freut" (etwas falscher Ausdruck dafür) die Bank sich also sogar, da Kapital zu höherer Verzinsung wieder angelegt oder aber bei einem neuen Kreditgeschäft mit besserer Verzinsung verliehen werden kann.