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guckuck2
Es handelt sich dabei ja nicht um ordentliche, sondern stets um eine außerordentliche Kündigung. Legitime Gründe dafür sind nicht abschließend zu benennen. Ich zitiere mal aus meinem eigenen Vertrag:Welchen Grund außer Hausverkauf gibt es noch? Verwertung des Grundstücks sonst nicht möglich, aber das ist ein Drahtseilakt.
Einen Absatz später ...Der Darlehensnehmer kann den grundpfandrechtlich gesicherten Darlehensvertrag außerordentlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten, jedoch frühestens 6 Monate nach vollständigen Empfang des Darlehens. Ein berechtiges Interesse ist insbesondere das Bedürfnis des Darlehensnehmers nach anderweitiger Verwertung des Pfandobjektes. [...]
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§§ 490 Abs. 3, 314 Baugesetzbuch) ist der Darlehensnehmer darüber hinaus berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen und das Darlehen ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeigitg an die Darlehensgeberin zurückzuzahlen.