I
Isokrates
Nur mal bezüglich Wegfall Pendlerpauschale eine kleine Klarstellung, da das hier an verschiedensten Stellen im Forum schon als Schreckszenario zur Verringerung der Attraktivität des ländlichen Raums ausgemacht wurde.
1. In vielen Situationen - vor allem bei Benutzung des eigenen PKWs - spart die Pendlerpauschale dem Staat Geld.
Die Pendlerpauschale fingiert effektiv 0,15 €/km an tatsächlichen Kosten, da sie für Hin- und Rückfahrt gilt.
Des Weiteren sind damit sämtliche im Zusammenhang stehende Aufwendungen, beispielsweise Parkgebühren, abgegolten.
Anmerkung:
Wenn man jetzt mal bedenkt was man für tatsächliche Kosten für ein PKW hat, dürfte man in sehr vielen Fällen weit über 0,15 €/km liegen (Insbesondere insofern mein kein vollständig abgeschriebenes (im steuerlichen Sinn bei Neuwagen ja nach sechs Jahren, bei gebrauchten nach 3 Jahren), sehr sparsames Auto hat).
2. Wer protifiert tatsächlich von der Pendlerpauschale?
Wie unter 1. geschrieben Nutzer von sparsamen Fahrzeugen und Menschen, die tatsächlich mit anderen Verkerhsmitteln in die Arbeit kommen, die sie effektiv unter den bereits errechneten 0,15 €/km kosten.
3. Abschaffung einfach möglich?
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits einmal entschieden, dass die Pendlerpauschale nicht einfach so geändert werden kann, dass sie erst ab dem 21. Kilometer greift, da die Kosten für den Weg vom Wohnort zum Arbeitsort effektiv Werbungskosten darstellen.
("Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." § 9 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz).
Die Poliitk müsste also irgendwie dazu kommen, dass sie diese Kosten mit als 0 € abgegolten betrachten würde, da man zukünftig ansonsten die tatsächlichen Kosten für die Wege vom Wohnort zum Arbeitsort absetzen könnte und der Staat am Ende vermutlich noch weniger Geld hätte, als wenn er die Pendlerpauschale einfach bestehen lassen würde.
Also alles nicht so einfach wie es in den Medien mit viel Halbwissen (v. a. der Politiker) propangiert wird.
1. In vielen Situationen - vor allem bei Benutzung des eigenen PKWs - spart die Pendlerpauschale dem Staat Geld.
Die Pendlerpauschale fingiert effektiv 0,15 €/km an tatsächlichen Kosten, da sie für Hin- und Rückfahrt gilt.
Des Weiteren sind damit sämtliche im Zusammenhang stehende Aufwendungen, beispielsweise Parkgebühren, abgegolten.
Anmerkung:
Wenn man jetzt mal bedenkt was man für tatsächliche Kosten für ein PKW hat, dürfte man in sehr vielen Fällen weit über 0,15 €/km liegen (Insbesondere insofern mein kein vollständig abgeschriebenes (im steuerlichen Sinn bei Neuwagen ja nach sechs Jahren, bei gebrauchten nach 3 Jahren), sehr sparsames Auto hat).
2. Wer protifiert tatsächlich von der Pendlerpauschale?
Wie unter 1. geschrieben Nutzer von sparsamen Fahrzeugen und Menschen, die tatsächlich mit anderen Verkerhsmitteln in die Arbeit kommen, die sie effektiv unter den bereits errechneten 0,15 €/km kosten.
3. Abschaffung einfach möglich?
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits einmal entschieden, dass die Pendlerpauschale nicht einfach so geändert werden kann, dass sie erst ab dem 21. Kilometer greift, da die Kosten für den Weg vom Wohnort zum Arbeitsort effektiv Werbungskosten darstellen.
("Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen." § 9 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz).
Die Poliitk müsste also irgendwie dazu kommen, dass sie diese Kosten mit als 0 € abgegolten betrachten würde, da man zukünftig ansonsten die tatsächlichen Kosten für die Wege vom Wohnort zum Arbeitsort absetzen könnte und der Staat am Ende vermutlich noch weniger Geld hätte, als wenn er die Pendlerpauschale einfach bestehen lassen würde.
Also alles nicht so einfach wie es in den Medien mit viel Halbwissen (v. a. der Politiker) propangiert wird.