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In unserem Bebauungsplan ist alles mögliche vorgeschrieben, neben der Größe der Zisterne sogar die bevorzugt anzupflanzenden heimischen Baumarten. Die Photovoltaik Anlage ist zum Glück nur “stark wünschenswert”.
Da kann man aber heutzutage bestimmt erfolgreich gegen klagen. Bzw das einfach ignorieren und darauf warten, bis man die Behörde, die das moniert, durch die Medienlandschaft und vor Gericht so richtig in den Popo treten lassen kann.
In einem Neubaugebiet(!) hier um die Ecke gibt's ne vorgeschriebene Maximalgröße (max 50% der Dachfläche und dann auch noch nen recht großen Abstand zu allen Seiten... hatte hier schonmal nen Thread zu gemacht). Das fand ich schon seltsam... An sich gab's halt Zeiten da wurde das als "nicht schön" angesehen, aber bei neueren Bebauungsplänen wirkt das schon abstrus und aus der Zeit gefallen. Zeigt aber auch, dass man vielleicht manchmal besser weniger Vorgaben in den B-Plänen machen sollte, um nicht solche Relikte zu hinterlassen....