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Scout
Die Verfassungsrichter begründeten ihr Urteil zum Klimaschutz ja mit dem Schutz der Freiheit folgender Generationen und leiten aus dem Pariser Klimaabkommen ein CO2-Restbudget ab.
Die nach dem Klimaschutzgesetz bis 2030 erlaubten Emissionsmengen reduzieren die nach 2030 verbleibenden Emissionsmöglichkeiten dermaßen, dass nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts „dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist“, also beispielsweise die Freiheit, in einem geheizten Haus zu wohnen, Rasen zu mähen, Computer zu benutzen, Rindfleisch zu essen, Stahl, Autos oder Handtaschen zu produzieren, Äcker zu pflügen, an Kongressen teilzunehmen oder ins Kino zu gehen.
Ein Wirtschaften in diesem Sinne dürfte auch keinen Sozialstaat in heutigem Sinne mehr finanzieren. Wobei der Sozialstaat im Grundgesetz dummerweise eine Ewigkeitsgarantie besitzt. Die Katze beisst sich also wohl in den Schwanz!
So kann man dieses Urteil als einen Auftrag auf einen CO2-Ausstieg mit einem Mindestmaß an persönlicher Freiheit und potentieller Leistungsfähigkeit verstehen. Und hierbei kann die Kernkraft- ob man dies nun mag oder nicht- einen gehörigen Anteil leisten. Ja, dem Urteil nach kann man dies sogar als kategorischen Auftrag an die Politik sehen der Kernkraft wieder eine gewichtigere Rolle zu zu gestehen.
Denn es wären so längst nicht so dramatische Freiheitseinschränkungen zur Erreichung der Klimaziele erforderlich, wie das Bundesverfassungsgericht annimmt. Mit dem CO2-Restbudget käme man länger aus, ohne die Freiheit drastisch einzuschränken. Und mit genau dieser Freiheit hat das BVerG ja sein Urteil begründet....
Die nach dem Klimaschutzgesetz bis 2030 erlaubten Emissionsmengen reduzieren die nach 2030 verbleibenden Emissionsmöglichkeiten dermaßen, dass nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts „dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist“, also beispielsweise die Freiheit, in einem geheizten Haus zu wohnen, Rasen zu mähen, Computer zu benutzen, Rindfleisch zu essen, Stahl, Autos oder Handtaschen zu produzieren, Äcker zu pflügen, an Kongressen teilzunehmen oder ins Kino zu gehen.
Ein Wirtschaften in diesem Sinne dürfte auch keinen Sozialstaat in heutigem Sinne mehr finanzieren. Wobei der Sozialstaat im Grundgesetz dummerweise eine Ewigkeitsgarantie besitzt. Die Katze beisst sich also wohl in den Schwanz!
So kann man dieses Urteil als einen Auftrag auf einen CO2-Ausstieg mit einem Mindestmaß an persönlicher Freiheit und potentieller Leistungsfähigkeit verstehen. Und hierbei kann die Kernkraft- ob man dies nun mag oder nicht- einen gehörigen Anteil leisten. Ja, dem Urteil nach kann man dies sogar als kategorischen Auftrag an die Politik sehen der Kernkraft wieder eine gewichtigere Rolle zu zu gestehen.
Denn es wären so längst nicht so dramatische Freiheitseinschränkungen zur Erreichung der Klimaziele erforderlich, wie das Bundesverfassungsgericht annimmt. Mit dem CO2-Restbudget käme man länger aus, ohne die Freiheit drastisch einzuschränken. Und mit genau dieser Freiheit hat das BVerG ja sein Urteil begründet....