Die wichtigsten Punkte dort:
... Gesetzentwurf wird genau aufgezählt, welche Technik stattdessen erlaubt sein wird: Fernwärme, Wärmepumpen , Biomasseheizungen (in der Regel Pellets), oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, bei denen in Spitzenverbrauchszeiten ein Gasbrenner hinzugeschaltet wird.
Reine Gasbrennwertthermen sind nur noch erlaubt, wenn sie Wasserstoff verbrennen können – dessen Nutzung „der Betreiber sicherstellen muss“, wie es im Entwurf heißt. Nur das Schild „H2 ready“ genügt also nicht...
Schrittweise müssen Hausbesitzer sogar solche Heizungen ausbauen, die noch funktionieren....Generell erlischt für Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, nach 30 Jahren die Betriebserlaubnis.
Ab 1999 eingebaute Geräte müssen spätestens bis Ende 2030 ersetzt worden sein...Nach einem Eigentümerwechsel ist allerdings Schluss: Neue Eigentümer müssen veraltete Kessel nach spätestens zwei Jahren ausgetauscht haben. Das gilt auch für Erbschaften....Schätzungen der Wohnungswirtschaft zufolge würden ab 2026 jedes Jahr mehr als eine Million Heizungen in deutschen Wohnhäusern die Betriebserlaubnis verlieren. Zusätzlich zu den jedes Jahr durch Neubau oder Sanierung eingebauten rund 900.000 Geräten müsste das Heizungshandwerk also etwa zwei Millionen neue Geräte installieren – größtenteils Wärmepumpen, deren Einbau um ein Vielfaches aufwendiger ist als die Installation einer Standard-Gastherme. ..Im Falle einer Havarie besteht die Gefahr, dass wegen fehlender Geräte und mangelnder Handwerkskapazitäten ein Haus monatelang unbeheizt bleibt. ...
„Nach dem 1. Januar 2025 eingebaute Heizungen müssen zwingend mit einer Messausstattung zur Erfassung des Energieverbrauchs und der erzeugten Wärmemenge sowie mit einer Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige“ ausgerüstet sein....
Neu eingebaute Wärmepumpen müssen nach zwei Jahren überprüft und hydraulisch abgeglichen werden. Für diesen Abgleich ist die aufwendige Variante „B“ vorgesehen, bei denen Heizungsexperten jeden einzelnen Heizkörper in jedem Raum einstellen müssen.