Bei uns im Dorf haben wir Fernwärme. Laut Preisblatt für Wärmelieferung gibt es Preissteigerung von insg. 5,44 Cent netto pro kWh. Das sind
Gasbeschaffungsumlage + Gasspeicherumlage + Bilanzierungsumlage. Der Gesetzgeber sagt, dass alle Umlagen insg. 3,048 Cent netto kosten sollen.
Anruf bei Gemeindewerken hat nichts gebracht - da meldet sich keiner seit 4 Tagen. Ist der Preisblatt korrekt oder soll ich Kartell
Anhang anzeigen 75236
amt einschalten?
Ihr erhaltet ja kein Erdgas, sondern Wärme. Für die Lieferung von 1 kWh Wärme wird mehr als 1 kWh Erdgas eingesetzt. Bei direkter Verbrennung und entsprechend anfallenden Verlusten bis zu deinem Übergabepunkt sind das ca. 10-20%. Diese darf dir der Lieferant vermutlich zusätzlich berechnen, das kommt auf den Wortlaut deines Wärmeliefervertrags an. Dort steht in der Regel drin, dass vom Gesetzgeber erhobene, bei Vertragsschluss nicht absehbare Abgaben oder Umlagen, in Höhe der beim Versorger anfallenden Kosten an den Kunden weitergegeben werden.
Deine Preissteigerung ist ja aber deutlich mehr als die 10-20% Aufschlag - unabhängig, dass die Umlage nun doch nicht erhoben wird.
Warum das so sein kann, versuche ich zu erklären, weil das für dich trotzdem wichtig ist. Der Emissionspreis in deiner Abrechnung (Die Abgabe auf ausgestoßenes CO2 aus der Verbrennung von Erdgas entsprechend des BEHG - Bundesemissionshandelsgesetzes) Ist nämlich genau so überhöht, wie die Gasumlage.
Vermutlich wird dein Wärmenetz nicht über einen reinen Erdgaskessel gespeist, sondern über ein Erdgas betriebenes Blockheizkraftwerk mit Erdgas Spitzenlastkessel.
Die Krux ist nun: Für eine kWh Wärme die bei dir ankommt, werden im Blockheizkraftwerk gute 2 kWh Erdgas eingesetzt, weil ca. 50% Energie in Wärme umgesetzt wird und 40% in Strom und 10% als Verluste durch den Kamin gehen.
Nun gibt es KEINE klare Gesetzliche Regelung, wie die Weiterberechnung der BEHG-Umlage (Emissionspreis in deiner Liste) an den Endkunden zu erfolgen hat.
Der AGFW, ein Dachverband für Wärmelieferungen und Kraft-Wärme-Kopplung hat hierzu Empfehlungen ausgegeben, welche aber nicht bindend sind. Im Zuge der Einführung der BEHG-Umlage haben auch verschiedene Einrichtungen, meist Rechtsberater / Kanzleien Empfehlungen zur möglichst rechtskonformen Weiterberechnung der Umlage an Kunden mit Blockheizkraftwerk-Wärmenetzen ausgegeben.
Es gibt im wesentlichen 3 Möglichkeiten:
1. Weitergabe zu 100% angerechnet auf die eingesetzten Erdgasmengen. Das ergibt dann, je nach Wirkungsgraden und Anteil Blockheizkraftwerk an der Gesamtwärme Aufschläge auf die Umlage von 50-100%
2. Weitergabe anhand einer CO2-Emissionsberechnung nach der Wirkungsgradmethode für Blockheizkraftwerks. Ergibt nur einen geringen Aufschlag auf die Umlage, was in etwa zum gleichen Ergebnis führt, wie bei reiner Erdgaskessel-Versorgung, also 10-20% Aufschlag
3. Weitergabe anhand einer CO2-Emissionsberechnung nach der "Finnischen"-Methode. Hierbei gibt es viel Spielraum für angenommene Wirkungsgrade theoretischer Referenzanlagen. Dies führt zu einem Aufschlag zwischen 10 und 100% - je nach Annahmen in der Berechnung.
Bei dir wurde scheinbar Methode 1 oder 3 angewandt. In jedem Fall solltest du Ende 2020 ein Schreiben hierzu erhalten haben, aber auch das war glaube ich nicht verpflichtend. Wie das rechtlich ist, weiß ich nicht, aber Methode 2 wäre für dich günstiger.
Zuletzt: Was hat dein Post mit den Baukosten zu tun?