Ich gehe davon aus, dass genau wie beim BWR auch der theoretische Wert des Hauses für die Grundsteuerbewertung gilt. Je neuer desto mehr Erlös kann man theoretisch erzielen. Wobei müsste man dann natürlich auch andere Gegebenheiten einbeziehen, wie Swimmingpool, Keller, wie hoch ist der Standard des Hauses, etc.