Baukosten gehen aktuell durch die Decke

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B

Buchsbaum

Ist doch erstmal egal welche Bank, es gibt die 5 Prozent Guthabenzins.

Das Geld ist bis 100k abgesichert. Wenn es mehr ist muss man schauen. Kann man ja auch aufteilen. Und jederzeit kündigen kann man auch. Dann sind halt die Zinsen weg. Und wenn ich langfristig die 5 Prozent bekomme kann ich auch 10 Jahre damit rechnen.

Bei einem Zins von 8 Prozent würde mir das Festgeld mehr einbringen als mein Mietobjekt, wenn ich es verkaufen würde und das Geld dann anlegen.

Lohnt sich in Deutschland auch nur bedingt. Der Staat holt sich knapp 30 Prozent Kapitalertragssteuer auf Zinseinnahmen, auch wenn ich die letzten Jahre keine Zinserträge hatte. In Italien gibt es das im übrigen nicht. Da bleiben die Zinsen erstmal auf dem Konto.

Da habe ich es in der Hand was ich dem Finanzamt übertrage. In Deutschland zieht es mir die Bank gleich ein. Da ist ja jeder ein potenzieller Steuerbetrüger.
 
X

xMisterDx

(...)
Bei einem Zins von 8 Prozent würde mir das Festgeld mehr einbringen als mein Mietobjekt, wenn ich es verkaufen würde und das Geld dann anlegen.
(...)
Sofern sich im Euro-Raum in den nächsten 10 Jahren keine größeren Verwerfungen ereignen. Sonst gilt die Einlagensicherung aktuell bis 100.000 EUR. Und das dürfte für die meisten Anleger bedeuten, dass alle Zinsen futsch sind, denn kaum jemand macht sich Gedanken, dass 1 Cent Zins auf 100.000 EUR bereits die Einlagensicherung übersteigt und damit hinfällig wäre ;)

Was im Fall eines Itexit mit dem Schotter passiert und ob man da wirklich noch Kündigungsrecht besäße. Das kannst du dann am Ende in Italien einklagen. Die werden im Fall eines Itexit bestimmt großmütig mit Ausländern umgehen, vor allem mit den Anlegern aus Deutschland, da bin ich überzeugt.

Und die in die hätte-wäre-könnte-müsste-sollte-dürfte-Welt, in die sollten wir jetzt nicht abdriften. 8% sind nicht in Sicht und selbst 5% aktuell nur auf, gemessen an der Schnelllebigkeit der Finanzwelt, geradezu astronomisch langen Zeiträumen. Der letzte große Crash liegt gerade einmal 15 Jahre zurück, da soll man sein Geld auf 10 Jahre fest anlegen. Absurd.

Ach so, der Vollständigkeit halber. 5% jährlich auf das Guthaben? Oder 5% jährlich auf den Anlagebetrag? Ist nach 10 Jahren ein gewaltiger Unterschied.
 
B

Buschreiter

Im Übrigen ist die Bauwirtschaft laut einem Experten auf Welt in einer Konsolidierungs- und Preisfindungsphase. Auf gut deutsch: Die Hütten, sei es Bestand oder Neubau, sind zu teuer für die derzeitigen Zinsen…mal schauen, wann die Preise gefunden sind :p
 
B

Buchsbaum

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz)
§ 109 Anschluss- und Benutzungszwang


Die Gemeinden und Gemeindeverbände können von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkälteversorgung ermächtigt, auch zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes Gebrauch machen.

Ich bitte um kurze Aufmerksamkeit für einen Paragraphen im erst letztlich beschlossenen Heizungsgesetz. Dieser Paragraph wird noch eine große Rolle für viele spielen. Es wird für die Gemeinden lukrativ sein, insbesondere die hoch verdichteten Neubausiedlungen per Zwang an Fernwärmenetze anzuschließen. Dann heißt es Rückbau für die Wärmepumpe.

Die Preise für Fernwärme sind schon drastisch gestiegen.


So habe man in Baden-Württemberg festgestellt, wo das Klimaschutzgesetz schon Wärmepläne vorschreibt, "dass verschiedene Kommunen bzw. die verbundenen Stadtwerke das Instrument des Anschluss- und Benutzungszwangs aus rein wirtschaftlichem Interesse" anwenden.

Laut Ebisch könnte es auch passieren, dass, wer jetzt eine Wärmepumpe einbaue, später in einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme gerate, vor allem wenn über kommunale Pläne länger Unsicherheit bestehe.

Bei Fernwärme-Anbietern fehle es an Wettbewerb und Verbraucherschutz. Ihre Wärme-Erzeugung, Netzbetrieb, Vertrieb und Verkauf lägen zumeist in einer Hand; und die – anders als bei Gas und Strom – hier vollkommen fehlende Liberalisierung führe zu intransparenter Preisbildung.

Dazu kommt ein weiteres Risiko für Verbraucher: Dass Kommunen ihre Wärme-Versorger gegen deren ökonomisches Risiko absichern und möglichen Kunden einen Anschluss- und Benutzungszwang vorschreiben. Das ermöglicht das Wärmeplanungsgesetz.
 
A

aero2016

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz)
§ 109 Anschluss- und Benutzungszwang


Die Gemeinden und Gemeindeverbände können von einer Bestimmung nach Landesrecht, die sie zur Begründung eines Anschluss- und Benutzungszwangs an ein Netz der öffentlichen Fernwärme- oder Fernkälteversorgung ermächtigt, auch zum Zwecke des Klima- und Ressourcenschutzes Gebrauch machen.

Ich bitte um kurze Aufmerksamkeit für einen Paragraphen im erst letztlich beschlossenen Heizungsgesetz. Dieser Paragraph wird noch eine große Rolle für viele spielen. Es wird für die Gemeinden lukrativ sein, insbesondere die hoch verdichteten Neubausiedlungen per Zwang an Fernwärmenetze anzuschließen. Dann heißt es Rückbau für die Wärmepumpe.

Die Preise für Fernwärme sind schon drastisch gestiegen.


So habe man in Baden-Württemberg festgestellt, wo das Klimaschutzgesetz schon Wärmepläne vorschreibt, "dass verschiedene Kommunen bzw. die verbundenen Stadtwerke das Instrument des Anschluss- und Benutzungszwangs aus rein wirtschaftlichem Interesse" anwenden.

Laut Ebisch könnte es auch passieren, dass, wer jetzt eine Wärmepumpe einbaue, später in einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme gerate, vor allem wenn über kommunale Pläne länger Unsicherheit bestehe.

Bei Fernwärme-Anbietern fehle es an Wettbewerb und Verbraucherschutz. Ihre Wärme-Erzeugung, Netzbetrieb, Vertrieb und Verkauf lägen zumeist in einer Hand; und die – anders als bei Gas und Strom – hier vollkommen fehlende Liberalisierung führe zu intransparenter Preisbildung
Dazu kommt ein weiteres Risiko für Verbraucher: Dass Kommunen ihre Wärme-Versorger gegen deren ökonomisches Risiko absichern und möglichen Kunden einen Anschluss- und Benutzungszwang vorschreiben. Das ermöglicht das Wärmeplanungsgesetz.
Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat und es gibt den Rechtsweg. Sollte eine Gemeinde aus sachfremden Erwägungen heraus Vorgaben machen, wird ein Richter das sicherlich monieren. Wie eine Gemeinde eine Rückbaupflicht für Wärmepumpen mit Klimaschutz begründen wollen würde, wäre auch spannend abzuwarten.
 
WilderSueden

WilderSueden

Da ist nichts dran überraschend. Die Investition in ein Fernwärmenetz rentiert sich nur, wenn auch mittelfristig (z.B. beim Heizungstausch) alle daran anschließen müssen. Bestehende Einfamilienhaus-Neubausiedlungen sehe ich da aber noch lange nicht als Kandidaten, sondern eher Bestand im Zentrum sowie neu zu erschließende Gebiete.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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