Ich muss sagen, irgendwie macht mich das traurig, dass euer Haus nicht (mehr?) so euren Wünschen entspricht, dass ihr schon vor Einzug weiter auf der Suche nach etwas neuem seid. Ich kann aber nur sagen, auch Sanierung ist nicht einfach. Und Denkmalschutz noch weniger :) Überlegt es euch gut :-*
Bitte nicht traurig sein. Wir werden in unserem neuen Haus glücklich und falls wir tatsächlich nochmal ein anderes Projekt starten, wird jemand anderes in unserem Haus glücklich. Das ist doch erfreulich. :)
Ein Bekannter 2 Häuser weiter hat kürzlich seinen Vertrag mit einer Fertighausfirma unterschrieben. 6 Monate Festpreisgarantie ab Sofort, mehr gewähren sie derzeit nicht. Baubeginn aber voraussichtlich erst 08/2023, da völlig ausgebucht. Das kann auch spannend werden.
Wenn der Preis 08/2023 aber zu hoch ist, kann er den Vertrag kostenneutral kündigen, oder? Sonst könnte der Hauslieferant ja Mondpreise verlangen, ohne, dass sich der Bauherr wehren kann.
Jein, die DIN4701 galt bis 2003, danach wurde sie ungültig. Vereinfachte Verfahren fußen aber noch immer darauf.
Seitdem wird die Heizlast korrekterweise nach DIN EN 12831 berechnet.
Hast wahrscheinlich einfach ein paar uralte Leistungsbeschreibungen gefunden.
Der hydraulische Abgleich ist gesetzlich nicht gefordert. Für Fördermittel aber Voraussetzung.
Davon abgesehen macht eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich aber keine Sinn. Zur Sicherheit sollte der hydraulische Abgleich explizit drin stehen - denn wie immer bekommt man nur das, was schriftlich vereinbart wurde.
Der Kreis der Leute im Süden, die bei grundstüskspreisen von 1000€/m2 und mehr gesamtbaukosten von 1,3-1,5 Mio haben dürfte vermutlich sinken, oder?
1,2mio bei 2,5% Zins und 2,5% Tilgung sind 5 scheine im Monat:D