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TmMike_2
Der hydraulische Abgleich sollte im neubau eigentlich überflüssig sein.Jein, die DIN4701 galt bis 2003, danach wurde sie ungültig. Vereinfachte Verfahren fußen aber noch immer darauf.
Seitdem wird die Heizlast korrekterweise nach DIN EN 12831 berechnet.
Hast wahrscheinlich einfach ein paar uralte Leistungsbeschreibungen gefunden.
Der hydraulische Abgleich ist gesetzlich nicht gefordert. Für Fördermittel aber Voraussetzung.
Davon abgesehen macht eine Heizung ohne hydraulischen Abgleich aber keine Sinn. Zur Sicherheit sollte der hydraulische Abgleich explizit drin stehen - denn wie immer bekommt man nur das, was schriftlich vereinbart wurde.
Gib dem Heizungsbauer die Energieberechnung deines Hauses.
Der kann den hydraulischen Abgleich für jeden Raum dann anhand des Raumwärmebedarfes, der rohrlänge + berechneten Rohleibungsverlusten ermitteln.
Dann bleiben auch die Stellmotoren so gut wie überflüssig und die wärmepumpe arbeitet maximal effizient.
Bei mir hat das Ingenieurbüro des Wärmepumpenherstellers diese Werte für den Heizi berechnet. Sollte bei einer Wärmepumpe für 7-10k eig. möglich sein.