Tolentino
Nö, da steht eine Kündigung ist ausgeschlossen. Ob da jeder Fall mit gemeint ist, k.A. ist halt ein Auszug. Ist aber auch nicht wichtig - was ich sagen will, es gibt nicht nur eine Möglichkeit den Vertrag zu gestalten.Nicht abgedeckt da kein Verkauf:
- Heimfall zu 2/3, Grundstückseigentümer nutzt das selbst
- Heimfall zu 2/3, Grundstückseigentümer lässt seinen Enkel für umsonst drin wohnen
- Heimfall zu 2/3, Grundstückseigentümer vermietet das Haus
- Heimfall zu 2/3, Grundstückseigentümer verpachtet Haus und Grund (=kein Verkauf) an jemand anders auf 99 Jahre
Ja, Anreize gab es in der jüngeren Vergangenheit wenige. Es gab aber in der nur etwas älteren Vergangenheit (2000er) sicher andere Bedingungen, wo Erbbaurechtsnehmer mehr Durchsetzungsmöglichkeiten hatten und evtl. kommt bald wieder so eine Phase.