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guckuck2
Das müsste man im Detail nochmal nachlesen.Genau und soweit ich bisher verstehe, ist der Unstellungszeitraum für alle deren Heizung jetzt mind. 30 Jahre alt ist nur 2 oder 3 Jahre? In Anbetracht der Lieferzeiten und Verfügbarkeit von Handwerkern, heißt das quasi sofort loslegen?!
Wobei ich meine, dass derart alte Kessel sowieso schon angezählt waren und ggf. nur wegen Bestandsschutz erlaubt waren. Auch da gab es schon Regelungen bei Defekt und Eigentümerwechsel.
In der Ära Nachtspeicher hatten Häuser noch Stegleitungen unter dem Putz bzw. Tapete. Weder war das Kabel dick genug zum Aufstellort, noch war die Verteilung oder der Hausanschluss drauf ausgelegt.Wobei es da schon Unterschiede gibt. Für Nachtspeicher braucht es ein dickes Stromkabel pro Heizung. Kann man recht problemlos nachrüsten. Für Heizkörper braucht es Rohre, die gehen auch noch. Von Kohleofen bis Gasheizung bleibt auch alles im Hochtemperaturbereich. Auf Wärmepumpe muss man aber in den Niedertemperaturbereich gehen und da ist Flächenheizung fällig. Fußboden ist maximal aufwändig, da der gesamte Estrich rausmuss, außerdem passen dann Türen und Steckdosen nicht mehr. Ich sehe da jetzt eher Deckenheizungen. Aber damit Niedertemperatur auch warm wird, muss die Gebäudehülle entsprechend ertüchtigt sein. Und das zieht dann den Rattenschwanz nach sich. Auf der anderen Seite will man halt keine Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl=2 betreiben
Für die Umrüstung zu Gas brauchte es Tiefbau in der Straße, Tiefbau zum Grundstück und ins Haus hinein. Im Haus dann Verrohrung für Heizkörper. Das führte zu hässlichen Aufputzinstallationen oder Eingriff in den Bodenaufbau.
Für eine Wärmepumpe braucht man nicht zwingend eine Fußbodenheizung. Es gibt zum einen Niedrigtemperaturheizkörper (ja die wären zu tauschen und ja die brauchen deutlich mehr Fläche im Raum), zum anderen können auch WPs in Hochtemperatur betrieben werden - auf Kosten der Effizienz. In den letzten Jahren hat sich an der Effizienz bei WPs generell und auch im HT Bereich nochmal einiges getan. Im übrigen ist eine Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl 2 (das ist sehr pessimistisch) im Verbrauch konkurrenzfähig zu Gas, das dank LNG nie wieder so günstig werden wird wie früher, aber das ist eine andere Story. Grundsätzlich hast du recht, Dämmung kommt vor Anlagentechnik. Wer wenig verbraucht, zahlt auch wenig (und emittiert wenig). Imho sollte es eine Regelung geben, die Dämmmaßnahmen als Ersatz für den Kesseltausch berücksichtigt, z.B. 10 Jahre längere Galgenfrist.
Wärmepumpen können auch in Form von Split-Klimaanlagen an der Raumdecke hängen, das ist in 2-3 Tagen Arbeit für ein Haus erledigt.
Abgesehen davon gehen auch Hybridheizungen, dh. auf dem Papier kann man sich den regenerativen Anteil herbei schummeln, wie shcon die letzten 10 Jahre mit Gas und den zwei Alibi-solarthermiekollektoren. Ebenso ist eine Pelletheizung möglich, ohne an die Heizkörper oder die hier suggerierte "Kernsanierungspflicht" ran zu gehen.
Im Detail ist Manöverkritik sicherlich angemessen. Über einen so langen Zeitraum, um den es hier geht, wird auch mehrmaliges Nachjustieren wichtig sein. So wie in der Vergangenheit auch.Ich finde, an dieser Diskussion merkt man deutlich, dass die Habecksche Ver(w)irrung niemals wie von ihm geplant, durchgewunken wird. Altbauten müssen saniert werden, sicher! Ggf. auch mit dem Ziel, eine Wärmepumpe einzubauen (so machen wir das), aber das braucht Zeit, Geld und muss mit Sinn und Verstand gemacht werden. Mir kommt das alles wieder extrem planlos vor, was unser grüner Philosoph sich da zusammenreimt. Mal sehen, was die Hampelampel daraus am Ende macht…